Der Landkreis Regensburg beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Gymnasiums Neutraubling. Ein theoretisches Raumprogramm (ca. 1200 m²) hierfür liegt vor. Der zu planende Neubau soll den Raumbedarf für die steigenden Schülerzahlen gewährleisten. Der Neubau wird im Anschluss an den vor 3 Jahren fertiggestellten Neubau situiert.
Parallel zu dem VGV-Verfahren wird derzeit die Vorplanung auf Basis des theoretischen Raumprogrammes erstellt. Der in der Bearbeitung befindliche Vorentwurf für die Erweiterung ist dann Grundlage für die weitere Gebäudeplanung.
Die Erweiterung soll gegebenenfalls in Holzbauweise ausgeführt werden. Die Erweiterung soll mit einer Tiefgarage unterbaut werden.
Die Erweiterung soll einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln und eine direkte Verbindung zum „alten“ Gymnasium erhalten.
Die Barrierefreiheit und der Inklusionsgedanke müssen im Rahmen der gesamten Planungs- und Bauaufgabe einen besonderen Stellenwert erhalten.
Grundsätzliches:
Der Landkreis Regensburg beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Gymnasiums Neutraubling. Ein theoretisches Raumprogramm (ca. 1200 m²) hierfür liegt vor.
Der zu planende Neubau soll den Raumbedarf für die steigenden Schülerzahlen gewährleisten. Der Neubau wird im Anschluss an den vor 3 Jahren fertiggestellten Neubau situiert.
Parallel zu dem VGV-Verfahren wird derzeit die Vorplanung auf Basis des theoretischen Raumprogrammes erstellt.
Bauaufgabe:
Der in der Bearbeitung befindliche Vorentwurf für die Erweiterung ist dann Grundlage für die weitere Gebäudeplanung. Vergeben werden also die Lph. 3 bis 9 sowie optional abrufbare Besondere Leistungen.
Die Erweiterung soll gegebenenfalls in Holzbauweise ausgeführt werden. Die Erweiterung soll mit einer Tiefgarage unterbaut werden.
Die Erweiterung soll einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln und eine direkte Verbindung zum „alten“ Gymnasium erhalten.
Die Barrierefreiheit und der Inklusionsgedanke müssen im Rahmen der gesamten Planungs- und Bauaufgabe einen besonderen Stellenwert erhalten.
Planung:
In den Planungsgewerken Objektplanung wird die Lph. 1+2 bereits derzeit erbracht. Auf diesen Planungsergebnissen ist aufzubauen.
Energiestandard, Energiekonzept, Baustoffe:
Die Erweiterung soll mindestens im KfW 40 Standard realisiert werden. Das zu entwickelnde Energiekonzept soll die möglichst die CO²-Neutralität und eine gute Energiebilanz zum Ziel haben. Ebenfalls sind Nachhaltigkeitsvorgaben zu erfüllen.
Die Verwendung von nachhaltigen, schadstofffreien Baustoffen und Bauteilen wird erwartet.
Der Baustoff Holz soll bei Planung und Bauausführung im besonderen Maße Berücksichtigung finden.
Das Dach muss für eine PV-Anlage geeignet sein.
Durchführung der Baumaßnahme:
Es ist beabsichtigt die Anträge auf Fördermittel noch bis 10.2023 bei den Förderstellen einzureichen. Die Erarbeitung der Lph. 1+2 soll bis Ende II. 2023 abgeschlossen werden.
Termine:
Planungsphase Lph. 1+2: II.2023
Nach der Erbringung der Lph. 1-2 Objektplanung, werden die übrigen Leistungsphasen vergeben (Angebots-/ VGV-Verfahren auf Basis der dann vorliegenden Kostenschätzung.)