Als öffentlicher Mittelgeber zur Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen der Krankenhausinvestitionsförderung beteiligt sich der Luxemburgische Staat finanziell und fachlich an der Realisierung von Krankenhausumbauten und – neubauten in Luxemburg. Da in den kommenden Jahren die Planung und Realisierung der oben aufgeführten Krankenhausprojekte angestrebt wird, um den geänderten Rahmen- und Strukturbedingungen sowie dem (medizin-) technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, wird beabsichtigt fachliche, objektive und kompetente (ausführliche) Beratungsleistungen zur Unterstützung des Gesundheitsministeriums im Rahmen seiner Prüf- und Genehmigungsleistungen zu vergeben. Ziel ist die Gewährleistung der fach- und bedarfsgerechten, funktionellen und wirtschaftlichen Umsetzung der benannten Krankenhausprojekte auf Basis aktueller Gesetzgebungen sowie nationaler, internationaler und europäischer Standards und die Interessen des Gesundheitsministeriums sachkundig entlang der Planungs- und Bauprozesse wahrzunehmen.
Da es sich um komplexe Aufgabenstellungen bei den Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Bauvorhaben handelt, können die beratenden Tätigkeiten nur von Krankenhausbau erfahrenen Fachpersonen ausgeübt werden. Wesentliche Bestandteile der projektbegleitenden Beratungsleistung bestehen neben der ministeriellen Mitbestimmung bei Umfang, Angemessenheit, Funktionalität und Qualität sowie bei den Betriebsabläufen der beabsichtigten Baumaßnahmen, in der Überprüfung eines sorgsamen und zweckmäßigen Umgangs mit den gewährten öffentlichen Fördermitteln während den jeweiligen Projektierungsphasen (Beachtung einer sparsamen Mittelverwendung).
Für die vorbenannten Beratungsleistungen existiert bereits ein Leistungsbild, das den ausgewählten Bietern in der zweiten Stufe des Verfahrens zur Angebotskalkulation zur Verfügung gestellt wird. Die Beratungsleistungen umfassen u.a. die sachkundige, leistungsstufenbezogene Bewertung der durch das Krankenhaus nach DIN 276, DIN 277 sowie DIN 13080 zur Genehmigung vorgelegten Projektdaten, erfordern jedoch keine planerischen Leistungen. Die Erstellung der Planung inkl. weiterer Dokumente erfolgt durch das direkt vom Krankenhaus beauftragte Projektteam (Projektsteuerung, (Fach-)Planer, Gutachter, etc.).
Die Beratungsleistung setzt sich aus zwei hauptsächlichen Beratungsfeldern zusammen die projektbezogen und stufenweise beauftragt werden:
? Beurteilung der Objektplanung
? Beurteilung der Planung der technischen Gebäudeausrüstung (siehe separate Auftragsbekanntmachung zur technischen Gebäudeausrüstung)
Die ausgeschriebene Beratungsleistung zur Beurteilung der Objektplanung ist in Bezug auf die Inhalte der KGr. 200, 300, 500 (aber ohne KGr. 540) und 611 nach DIN 276 zu erbringen. Im Rahmen seines Auftrages hat sich der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber sowie weiteren Beratern abzustimmen und Teile der zu erbringenden Leistungen so mit diesen zu koordinieren, dass die Ergebnisse aufeinander abgestimmt und je nach Anforderung gemeinsam zusammengestellt und dokumentiert werden.