Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Sicherheitsdienstleistungen (Objektleitung, Schichtführung, Stationärer Sicherheitsdienst, Telefonzentrale) zu vergeben.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Die Ordnung und die Sicherheit sind aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden sind abzuwenden sowie Menschen, Sach- und Vermögenswerte sind zu schützen. Aufgrund der Außenwirkung des Nutzers ist ein serviceorientiertes Verhalten und ein entsprechend gepflegtes und korrektes äußeres Erscheinungsbild bei dem vom AN zur Auftragsdurchführung eingesetzten Personals erforderlich.
Der künftige Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen:
1. Objektleitung: montags bis freitags (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.u. 31.12 jeden Jahres) von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar gem. Pkt. 3.4 der LB (Einfachbesetzung), Teilnahme an Jour-Fix Terminen alle 4 Wochen.
2. Schichtführung: montags-freitags (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.u.31.12 jeden Jahres) von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Einfachbesetzung gem. Pkt.3.5 der LB.
3. Stationärer Sicherheitsdienst: Hauptzugang zur Liegenschaft/Wache: montags-freitags (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.u.31.12 jeden Jahres) in Zweifachbesetzung von 05:45 Uhr bis 20:00 Uhr durchgehend besetzt. Haus6/Pforte: montags bis freitags (inkl. gesetzl. Feiertage, 24. und 31.12. jeden Jahres) in Einfachbesetzung von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr gem. Pkt. 3.6 der LB.
4. Telefonzentrale: Die Telefonzentrale der Liegenschaft ist eigenständig zu den Bürozeiten zu bedienen und durchgehend von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu besetzen: Zweifachbesetzung während der Servicezeit (9:00 Uhr bis 16:00 Uhr), montags bis freitags (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24. und 31.12. jeden Jahres) gem. Pkt. 3.7 der LB.
5. Notruf-Service-Leitstelle (NSL): Aufschaltung in der Zeit von montags bis freitags von 15:00 bis 07:00 Uhr, samstags, sonntags und feiertags rund um die Uhr (24h) gem. Pkt. 3.5 der LB.
6. Personenbefreiung (Notrufentgegennahme, Befreiungsmaßnahmen): Die Nutzerin und der AN sind für die Personenbefreiung verantwortlich. Notrufe aus dem Fahrkorb nimmt eine ständig besetzte Notrufzentrale der Aufzugswartungsfirma gemäß DIN EN 81-28 (Betreiber der Aufzugsanlage Fa. Thyssen-Krupp) entgegen. Die Beschreibung der Einzelleistungen ist den Punkten (Pkt.) 3 und 4 dieser Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.