Für den Neubau eines Forschungsgebäudes mit Anbindung an ein angrenzendes Bestandsgebäude der FU Berlin sollen Leistungen als Generalplanungsleistung (Fachgebiete s. II.2.1)) zunächst für die Leistungsphase 2 (Vorentwurf, Erstellung der Vorplanungsunterlagen), bzw. für die Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung, Vorentwurf, Erstellung der Vorplanungsunterlagen) beauftragt werden:
Zum Auftrag der Generalplanung gehören optional wie unter II.2.2). aufgeführt, die weiteren Leistungsphasen 3 bis 9, bzw. 3 bis 6 für die Tragwerksplanung. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsabschnitte bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor.
Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Ortsteil Dahlem im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Der Neubau soll hinter einem bereits vorhandenen Institutsgebäude der FU entstehen und daran baulich anbinden. Das Grundstück ist derzeit mit 4 abgängigen Gebäuden bebaut und wird noch von der TU-Berlin genutzt. Eine Zugänglichkeit von der Takustraße 3 ist nicht direkt möglich, die Erschließung erfolgt voraussichtlich über die Altensteinstraße.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplanes X-79.
Das neue Laborgebäude umfasst eine Gesamtnutzfläche von ca. 3 594 m
Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten von ca. 37 600 000 EUR (brutto) vorgegeben. Davon entfallen 2 500 000 EUR auf die Ersteinrichtung und 6 100 000 EUR auf die Großgeräte. Die Kosten für die Baumaßnahme sind gedeckt.
Die Realisierung der Baumaßnahme umfasst ein enges Zeitfenster, da vom Bund nur Leistungen gefördert werden, die bis 2020 erbracht sind.
Die Planung und Bauausführung sind in einem Bauabschnitt durchzuführen. Die Übergabe an den Nutzer findet im Herbst 2020 statt.
Es ist beabsichtigt in der 2. Stufe des VOF-Verfahrens von den Bietern einen Lösungsvorschlag erarbeiten zu lassen, welcher darstellt, wie das funktionale Raumprogramm im Neubau mit baulicher Anbindung an das Bestandsgebäude FU Chemie umgesetzt werden kann. Dieser Lösungsvorschlag soll im Rahmen der Verhandlungsgespräche präsentiert werden und wird als wesentlicher Bestandteil in die Wertung der Auswahlkriterien für die Auftragserteilung eingehen. Diese Leistung wird jedem Bieter mit ca. 5 000 EUR brutto honoriert.
Grundlage der Beauftragung sind die gültigen Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für Planungsleistungen einschließlich AVB und Beschaffenheitsvereinbarung.
Verpflichtend ist die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau siehe unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/).