Rahmenverträge über Reihenbügel- und/oder Doppelparker-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.
Rahmenvertrag über Reihenbügel-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.
Beschafft werden Reihenbügelanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
Rahmenvertrag über Reihenbügel-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.
Beschafft werden Reihenbügelanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
Rahmenvertrag über Reihenbügel-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.
Beschafft werden Reihenbügelanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
Rahmenvertrag über Reihenbügel-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.
Beschafft werden Reihenbügelanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
Rahmenvertrag über Reihenbügel-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.
Beschafft werden Reihenbügelanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
Rahmenvertrag über Reihenbügel-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.
Beschafft werden Reihenbügelanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
Rahmenvertrag über Reihenbügel-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.
Beschafft werden Reihenbügelanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
Rahmenvertrag über Doppelstock-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.
Beschafft werden Doppelstockanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
Rahmenvertrag über Doppelstock-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.
Beschafft werden Doppelstockanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.