Structures and parts | Tenderlake

Structures and parts

Contract Value:
-
Notice Type:
Contract award notice
Published Date:
15 October 2019
Closing Date:
Location(s):
DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DE2 BAYERN (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DE3 BERLIN (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DE4 BRANDENBURG (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DE5 BREMEN (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DE6 HAMBURG (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DE7 HESSEN (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DE9 NIEDERSACHSEN (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DEA NORDRHEIN-WESTFALEN (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DEB RHEINLAND-PFALZ (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DEC SAARLAND (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DED SACHSEN (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DEE SACHSEN-ANHALT (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN (DE Germany/DEUTSCHLAND)
DEG THÜRINGEN (DE Germany/DEUTSCHLAND)
Description:
Rahmenvertrag Bike+Ride-Anlagen

Rahmenverträge über Reihenbügel- und/oder Doppelparker-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.


Los 1 Reihenbügelanlagen RB Mitte

Rahmenvertrag über Reihenbügel-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.

Beschafft werden Reihenbügelanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.

Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.

Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.


Los 2 Reihenbügelanlagen RB Nord

Rahmenvertrag über Reihenbügel-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.

Beschafft werden Reihenbügelanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.

Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.

Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.


Los 3 Reihenbügelanlagne RB Ost

Rahmenvertrag über Reihenbügel-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.

Beschafft werden Reihenbügelanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.

Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.

Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.


Los 4 Reihenbügelanlagen RB Süd

Rahmenvertrag über Reihenbügel-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.

Beschafft werden Reihenbügelanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.

Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.

Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.


Los 5 Reihenbügelanlagen RB Südost

Rahmenvertrag über Reihenbügel-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.

Beschafft werden Reihenbügelanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.

Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.

Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.


Los 6 Reihenbügelanlagen RB Südwest

Rahmenvertrag über Reihenbügel-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.

Beschafft werden Reihenbügelanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.

Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.

Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.


Los 7 Reihenbügelanlagen RB West

Rahmenvertrag über Reihenbügel-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.

Beschafft werden Reihenbügelanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.

Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.

Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.


Los 8 Doppelstockanlagen Norden

Rahmenvertrag über Doppelstock-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.

Beschafft werden Doppelstockanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.

Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.

Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.


Los 9 Doppelstockanlagen Süden

Rahmenvertrag über Doppelstock-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit bis Dezember 2022.

Beschafft werden Doppelstockanlagen zur Fahrradabstellung in den Ausführungen einseitig beparkbar und beidseitig beparkbar. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Konformität der Produkte mit der ADFC-Richtlinie TR6102 „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ oder der DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme“.

Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.

Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind in Übereinstimmung mit Ziffer 3 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie“), die am 1.1.2019 in Kraft treten wird, Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.

Awarded to:
Lose 1 bis 9, Rahmenvertrag Fahrradparkanlagen
ORION Bausysteme GmbH, Biebesheim (DE)
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The Buyer:
DB Station&Service AG
CPV Code(s):
14622000 - Steel
44210000 - Structures and parts of structures
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