Die Planungsleistungen der Architekten beziehen sich vor allem auf die Ertüchtigung der Decke zum ersten
Obergeschoss, die Gestaltung und Ausstattung des Obergeschosses zum Jugendzentrum mit Schwerpunkt
kultureller und künstlerischer Angebote sowie Räumen für die Geschäftsführung des Schoko e. V., für das
Jugendforum, für Künstler und für Seminarnutzungen. Die Nutzungen im Erdgeschoss sollen im Grundsatz
beibehalten werden. Verbesserungen räumlicher Art – von der Eingangsgestaltung, über die räumliche
Aufwertung, z. B. der Erschließung, Schaffung von mehr Depotraum wie auch von mehr Säulenfreiheit im
Bereich der Skateanlage, die Aufwertung der Skateanlage beim Wiedereinbau sind jedoch erwünscht und Teil
der Planungsaufgabe. Neben dem denkmalgerechten, doch den „rauen“ Industriecharakter beibehaltenden und
zeitgemäße haustechnische Anforderungen erfüllenden Ausbau sind auch besondere Anforderungen in Sachen
Akustik (für Konzerte) und Schallschutz zwischen den Räumen und nach Draußen in den Kriterienkatalog
aufzunehmen. Zudem soll die Planung im Dialog resp. partizipativ mit den künftigen Nutzern – den aktiven
Jugendlichen und Projektträgern im allgemeinen wie auch aktiven Skatern (v.a. hinsichtlich des Wiedereinbaus
mit Aufwertung Skateanlage) im Besonderen vertreten durch noch zu benennende Vertreter des Schoko e. V. – erfolgen.
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. Leistungsphasen 1-9 inkl.
besonderer Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 inkl. Besondere Leistungen,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphase 5-7,
— Stufe 4: Leistungsphase 8-9.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-2
sowie besondere Leistung beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen
auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine
Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Laufzeit des Vertrags
II.2.7) beinhaltet 4 Jahre Gewährleistung/Lph. 9.