Objektplanung Leistungsphase 1-9 (teilweise reduziertes Leistungsbild, ab Leistungsphase 5 Generalunternehmer) gemäß §34 HOAI 2013 für den Neubau Grundschule Friedrich Karl Straße, 50737 Köln.
Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Leistungsphase1-3.
Hierzu ist Anlage 1 der Auftragsbekanntmachung zwingend zu beachten.
Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Ab der Leistungsphase 5 ist die Vergabe an einen Generalunternehmer geplant.
Auf dem Grundstück des alten Nippesbad, Friedrich-Karl-Straße 64, 50737 Köln-Nippes soll eine neues 3-zügiges Grundschulgebäude mit 1-fach Turnhalle in konventioneller und massiver Bauweise in Passivhausstandard errichtet werden. Fertigstellung ist für das Schuljahr 2023/24 geplant.
Grundstück:
Das Grundstück liegt an der Kreuzung, Friedrich-Karl-Straße und Niehler Kirchweg. Nach Norden grenzt das Grundstück an die Friedrich-Karl-Straße, nach Osten grenzt es an einen kleineren Park, sowie an einen Kindergarten. Nach Süden und Westen grenzt es jeweils an eine Wohnbebauung an. Das Grundstück hat eine Größe von circa 4 500 m
Für das Grundstück liegt ein Bebauungsplan vor, der für die Fläche bereits eine Bebauung mit einer Schule und Turnhalle vorsieht. Bei einer GRZ von 0,6 ist eine 3-geschossige Bauweise zulässig.
Baubeschreibung:
Neubau einer 3-zügigen inklusiven Grundschule mit Mensa sowie einer Einfach-Sporthalle.
Insgesamt verteilen sich 336 Schüler und 20 Lehrer auf 12 Klassen. Gemäß der vorläufigen Raumplanung wird der Neubau eine Bruttogrundfläche von circa 5 900 m
Kostengruppe 300: 11 500 000 EUR (netto), Kostengruppe 400: 3 800 000 EUR (netto)
Bauweise:
Konventioneller und massive Bauweise im Passivhausweise. Aufgrund der Nähe zur viel befahrenen Friedrich-Karl-Straße, müssen Räume zur Straßenseite einen erhöhten Schallschutz aufweisen.
Technische Ausstattung
Aufgrund der Passivhausweise aber auch der erhöhten Schallschutzanforderung wird das Gebäude mit einer Lüftungsanlage ausgestattet. Des Weiteren soll eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Schule errichtet werden.
Bauausführung:
Die Erstellung des Gebäudes soll durch einen Generalunternehmer (ab Leistungsphase 5) erfolgen.
Beginn des Vertrags: nach Vertragsabschluss