Leistungsgegenstand ist die Unterbringung und sozialpädagogische Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, sowie Flüchtlingen, die entsprechend dem Landesaufnahmegesetz dem Werra-Meißner-Kreis zugewiesen und von diesem unterzubringen sind. Die für die Unterbringung des angesprochenen Personenkreises notwendigen Gemeinschaftsunterkünfte und als Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung gestellten Wohnungen werden dabei vom Werra-Meißner-Kreis angemietet und bereitgestellt.
Zu den Aufgaben der Betreuung zählen gemäß dem ab zuschließenden Vertrag insbesondere,
a. Zuweisung der Unterkünfte und Ausgabe der Zimmerschlüssel,
b. Information und Bestätigung der Anerkennung der Hausordnung,
c. Beratung und Hilfe in der besonderen Lebenssituation,
d. Unterrichtung über die Situation in Deutschland, Erläuterung unseres Rechtssystems,
e. Vermittlung von Diensten der Kirchen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege,
f. Vermittlung von Verhaltensmustern für die Bewältigung des Alltagslebens,
g. Hinweise für das Zusammenleben in der Gruppe und in der Gemeinschaftsunterkunft,
h. Beseitigung von Konfliktsituationen in den Unterkünften, aber auch mit der heimischen Bevölkerung/Nachbarschaft,
i. Vermittlung und Hilfestellung in personenstandsrechtlichen Angelegenheiten (polizeiliche Anmeldung, Geburt, etc.),
j. Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung von öffentlichen Leistungen bzw. Genehmigungen nach dem Aufenthaltsgesetz,
k. Hilfestellung bei der Suche einer Krankenkasse, Unterstützung beim Aufnahmeverfahren,
l. Hilfestellung bei der Anfertigung von Schriftstücken bei persönlichen Schwierigkeiten (z. B. Vertragsrecht),
m. Hilfestellung bei der Einrichtung eines Girokontos,
n. Vermittlung und Hilfestellung bei notwendigen Arztbesuchen,
o. Anmeldung von Kindern in Kindertagesstätten,
p. Anmeldung von Kindern in den zuständigen Schulen,
q. Hilfestellung bei Problemen, die durch den Besuch in Kindergarten oder Schule entstehen,
r. Hilfestellung bei der Wohnungssuche, Anmietung und Ausstattung einer Wohnung,
s. Förderung der Rückkehrbereitschaft bei offensichtlich aussichtlosen Asylbegehren,
t. Beratung und Unterstützung rückkehrwilliger Asylbewerber/innen,
u. Vermittlung und Begleitung von Flüchtlingen in Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz.
Dieser Aufgabenkatalog ist nicht abschließend. Weitere Aufgabenfelder können sich aus der täglichen Arbeit ergeben und werden, soweit sie mit den oben aufgeführten Tätigkeiten vergleichbar sind, durch den zukünftigen Auftragnehmer mit abgedeckt.