Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Tragwerksplanung (LPH 4 bis 6) für den Neubau des Kindergartens St. Anna in Rattenkirchen.
Auf der Flurnummer 12/4 der Gemarkung Rattenkirchen, Klebinger Strasse 7, sollte der Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte (1 Kinderkrippe + 1 Kindergarten-gruppen) errichtet und im Bestand ein bestehendes Gebäude abgerissen werden. Die LPH 3 wurde zum damaligen Planungsstand mit der Kostenberechnung im Februar 2021 abgeschlossen. Die Gemeinde Rattenkirchen hat einen Antrag auf Erweiterung der Kindertagesstäte um einen zusätzlichen Anbau für eine zweite Kindergartengruppe am 26.02.2021 gestellt. Daraufhin wurde eine Projekterweiterung festgestellt. Durch die wesentliche Projektänderung mit Überschreitung der Projektkosten ist eine Neuausschreibung der Planungsleistungen erforderlich.
Die LPH 3 mit der Planung für eine 2-gruppige Kindertagesstätte wurde von allen beteiligten Fachplanern zum Februar 2021 abgeschlossen. Die Erstellung eines Brandschutzkonzepts ist zur LPH 4 vorgesehen. Mit Antrag der Gemeinde Rattenkirchen ist eine bauliche Erweiterung, um eine 2. Kindergartengruppe für die Kindertagesstätte mit allen Fachdisziplinen zu planen und die Kostenberechnung zu aktualisieren. Als nächstes Projektziel ist die Vorbereitung und Abgabe der Bauantragsunterlagen (LPH 4) sowie anschließend die Ausführungsplanung (LPH 5) durchzuführen.
Die Abmessungen des Hauptgebäudes betragen im Wesentlichen: Grundrisse (U-Form): max. L /max. B = 25,7/37,0m mit einer Traufhöhe von 3,2 m. Die Dachform sind aneinandergereihte Satteldächer mit einer Dachneigung von ca. 8 bis 21 Grad. Bei der Baukonstruktion handelt es sich um einen Mauerwerksbau, der durch Wand-scheiben und Kragstützen ausgesteift wird. Die Dachkonstruktion wird als Pfettendachstuhl ausgeführt.
Die Erweiterung um eine 3. Gruppe ist in Abstimmung mit der Objektplanung und den Fachplanern durchzuführen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Tragwerksplanung. - (Leistungsphasen - LPH 4 bis 6) gemäß § 51 HOAI für den Neubau des Kindergartens St. Anna in Rattenkirchen, einschließlich eines Teils der Leistungen der LPH 3, vergütet mit 5 % anstatt 15 % gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 3 HOAI.