Die BGG hat eine Rahmenvereinbarung zur Planung und Errichtung von Apartmenthäusern ab fünf Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern abgeschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Der Abschluss von Einzelaufträgen erfolgt durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Die BGG hat eine Rahmenvereinbarung zur Planung und Errichtung von Apartmenthäusern ab fünf Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern abgeschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Der Abschluss von Einzelaufträgen erfolgt durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Die Projekte, die über die Rahmenvereinbarung abgebildet werden sollen, beinhalten grundsätzlich die für die Errichtung eines Neubaus benötigten Planungs- und Bauleistungen und entsprechen weitestgehend den Anforderungen der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie der entsprechenden Projektbeschreibung. Die Apartmenthäuser sollen sozialen Wohnzwecken dienen. So sollen die Apartments beispielsweise Studierenden, Senioren, Geflüchtete oder Bedienstete des Landes Berlin, wie z. B. Polizeianwärter, angeboten werden. Die Apartmenthäuser können auch kleinteilige Gewerbefläche beinhalten, die im erweiterten Rohbau z. B. als Bürofläche oder Kindertagesstätte vermietet werden sollen. Der Neubau der Apartmenthäuser soll schnell, nachhaltig und wirtschaftlich umgesetzt werden und einen sparsamen Betrieb ermöglichen. Die verwendete Bauweise soll so wenig Kohlenstoffdioxid wie möglich produzieren. Darüber hinaus sollen sich die zu vermietenden Apartments durch eine hohe Flächeneffizienz auszeichnen.