Biotopkartierung Saarland 2022 (Offenland - OBK IV und Wald - WBK II)
Die Vergabe erfolgt in Kartierlosen, die sich am Blattschnitt der TK25 orientieren. Je nach Aufwand werden einzelne oder mehrere benachbarte Quadranten als ein Los vergeben; diese Lose liegen regelmäßig verteilt innerhalb des gesamten Saarlandes. Die Biotopkartierung des Saarlandes wird als selektive Kartierung beauftragt und ist somit nicht flächendeckend. Aufgabe ist die Erfassung, Abgrenzung und Bewertung der FFH-Lebensraumtypen, die Erfassung der nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 22 SNG gesetzlich geschützten Biotope sowie mögliche Entwicklungsflächen für FFH-Lebensraumtypen oder §-Biotope im jeweils beauftragten Kartenausschnitt incl. der Grenzbereiche (Lose). Außerhalb von Schutzgebieten erfolgt die Erfassung der häufigen Wald-LRT 9110 und 9130 kursorisch. Bei den Kartierungen ausgeschlossen werden besiedelte Bereiche sowie in Nutzung befindliche Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeflächen (die gelieferten ATKIS-Daten dienen hierzu als Information). Von Siedlung umschlossene Offenlandbereiche sind mit zu bearbeiten, wenn sie größer als 1 ha sind. Streuobstgürtel an Ortsrändern sind ausdrücklich mitzuerfassen. Weitergehende Erläuterungen siehe unter Punkt II "Grundinformationen / Kartierhinweise zur Biotopkartierung (Wald und Offenland)" Die Auftrags-Bearbeitung erfolgt im und mit dem Erfassungsprogramm GISPAD der Firma conterra, in der Version 5.2; das Programm (Software) ist vom Auftragnehmer selbst vorzuhalten. Alle früheren Kartierstände von gesetzlich geschützten Biotopen und LRT-Flächen werden als "lesend" definierter Datenbestand (sog. OSIRIS-Transaktion) übergeben und dienen als Basisinformation (Objektklassen GB, BT, GB-ALT und BT-ALT). Aktuelle Luftbilder, CIR-Luftbilder 2014, TK25-Blattschnitte und Standortskartierungen zum Staatswald werden ebenfalls zur Verfügung gestellt. Eine Teilnahme an bis zu zwei Schulungsterminen (z. T. im Gelände, jeweils ca.4 Stunden) ist im Rahmen der Angebots-Kalkulation zu berücksichtigen. Sollte es nicht möglich sein, Schulungstermine durchzuführen oder der AN die angebotenen Termine nicht wahrnehmen, wird die Position gestrichen.
Die Vergabe erfolgt in Kartierlosen, die sich am Blattschnitt der TK25 orientieren. Je nach Aufwand werden einzelne oder mehrere benachbarte Quadranten als ein Los vergeben; diese Lose liegen regelmäßig verteilt innerhalb des gesamten Saarlandes. Die Biotopkartierung des Saarlandes wird als selektive Kartierung beauftragt und ist somit nicht flächendeckend. Aufgabe ist die Erfassung, Abgrenzung und Bewertung der FFH-Lebensraumtypen, die Erfassung der nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 22 SNG gesetzlich geschützten Biotope sowie mögliche Entwicklungsflächen für FFH-Lebensraumtypen oder §-Biotope im jeweils beauftragten Kartenausschnitt incl. der Grenzbereiche (Lose). Außerhalb von Schutzgebieten erfolgt die Erfassung der häufigen Wald-LRT 9110 und 9130 kursorisch. Bei den Kartierungen ausgeschlossen werden besiedelte Bereiche sowie in Nutzung befindliche Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeflächen (die gelieferten ATKIS-Daten dienen hierzu als Information). Von Siedlung umschlossene Offenlandbereiche sind mit zu bearbeiten, wenn sie größer als 1 ha sind. Streuobstgürtel an Ortsrändern sind ausdrücklich mitzuerfassen. Weitergehende Erläuterungen siehe unter Punkt II "Grundinformationen / Kartierhinweise zur Biotopkartierung (Wald und Offenland)" Die Auftrags-Bearbeitung erfolgt im und mit dem Erfassungsprogramm GISPAD der Firma conterra, in der Version 5.2; das Programm (Software) ist vom Auftragnehmer selbst vorzuhalten. Alle früheren Kartierstände von gesetzlich geschützten Biotopen und LRT-Flächen werden als "lesend" definierter Datenbestand (sog. OSIRIS-Transaktion) übergeben und dienen als Basisinformation (Objektklassen GB, BT, GB-ALT und BT-ALT). Aktuelle Luftbilder, CIR-Luftbilder 2014, TK25-Blattschnitte und Standortskartierungen zum Staatswald werden ebenfalls zur Verfügung gestellt. Eine Teilnahme an bis zu zwei Schulungsterminen (z. T. im Gelände, jeweils ca.4 Stunden) ist im Rahmen der Angebots-Kalkulation zu berücksichtigen. Sollte es nicht möglich sein, Schulungstermine durchzuführen oder der AN die angebotenen Termine nicht wahrnehmen, wird die Position gestrichen.
Die Vergabe erfolgt in Kartierlosen, die sich am Blattschnitt der TK25 orientieren. Je nach Aufwand werden einzelne oder mehrere benachbarte Quadranten als ein Los vergeben; diese Lose liegen regelmäßig verteilt innerhalb des gesamten Saarlandes. Die Biotopkartierung des Saarlandes wird als selektive Kartierung beauftragt und ist somit nicht flächendeckend. Aufgabe ist die Erfassung, Abgrenzung und Bewertung der FFH-Lebensraumtypen, die Erfassung der nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 22 SNG gesetzlich geschützten Biotope sowie mögliche Entwicklungsflächen für FFH-Lebensraumtypen oder §-Biotope im jeweils beauftragten Kartenausschnitt incl. der Grenzbereiche (Lose). Außerhalb von Schutzgebieten erfolgt die Erfassung der häufigen Wald-LRT 9110 und 9130 kursorisch. Bei den Kartierungen ausgeschlossen werden besiedelte Bereiche sowie in Nutzung befindliche Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeflächen (die gelieferten ATKIS-Daten dienen hierzu als Information). Von Siedlung umschlossene Offenlandbereiche sind mit zu bearbeiten, wenn sie größer als 1 ha sind. Streuobstgürtel an Ortsrändern sind ausdrücklich mitzuerfassen. Weitergehende Erläuterungen siehe unter Punkt II "Grundinformationen / Kartierhinweise zur Biotopkartierung (Wald und Offenland)" Die Auftrags-Bearbeitung erfolgt im und mit dem Erfassungsprogramm GISPAD der Firma conterra, in der Version 5.2; das Programm (Software) ist vom Auftragnehmer selbst vorzuhalten. Alle früheren Kartierstände von gesetzlich geschützten Biotopen und LRT-Flächen werden als "lesend" definierter Datenbestand (sog. OSIRIS-Transaktion) übergeben und dienen als Basisinformation (Objektklassen GB, BT, GB-ALT und BT-ALT). Aktuelle Luftbilder, CIR-Luftbilder 2014, TK25-Blattschnitte und Standortskartierungen zum Staatswald werden ebenfalls zur Verfügung gestellt. Eine Teilnahme an bis zu zwei Schulungsterminen (z. T. im Gelände, jeweils ca.4 Stunden) ist im Rahmen der Angebots-Kalkulation zu berücksichtigen. Sollte es nicht möglich sein, Schulungstermine durchzuführen oder der AN die angebotenen Termine nicht wahrnehmen, wird die Position gestrichen.
Die Vergabe erfolgt in Kartierlosen, die sich am Blattschnitt der TK25 orientieren. Je nach Aufwand werden einzelne oder mehrere benachbarte Quadranten als ein Los vergeben; diese Lose liegen regelmäßig verteilt innerhalb des gesamten Saarlandes. Die Biotopkartierung des Saarlandes wird als selektive Kartierung beauftragt und ist somit nicht flächendeckend. Aufgabe ist die Erfassung, Abgrenzung und Bewertung der FFH-Lebensraumtypen, die Erfassung der nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 22 SNG gesetzlich geschützten Biotope sowie mögliche Entwicklungsflächen für FFH-Lebensraumtypen oder §-Biotope im jeweils beauftragten Kartenausschnitt incl. der Grenzbereiche (Lose). Außerhalb von Schutzgebieten erfolgt die Erfassung der häufigen Wald-LRT 9110 und 9130 kursorisch. Bei den Kartierungen ausgeschlossen werden besiedelte Bereiche sowie in Nutzung befindliche Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeflächen (die gelieferten ATKIS-Daten dienen hierzu als Information). Von Siedlung umschlossene Offenlandbereiche sind mit zu bearbeiten, wenn sie größer als 1 ha sind. Streuobstgürtel an Ortsrändern sind ausdrücklich mitzuerfassen. Weitergehende Erläuterungen siehe unter Punkt II "Grundinformationen / Kartierhinweise zur Biotopkartierung (Wald und Offenland)" Die Auftrags-Bearbeitung erfolgt im und mit dem Erfassungsprogramm GISPAD der Firma conterra, in der Version 5.2; das Programm (Software) ist vom Auftragnehmer selbst vorzuhalten. Alle früheren Kartierstände von gesetzlich geschützten Biotopen und LRT-Flächen werden als "lesend" definierter Datenbestand (sog. OSIRIS-Transaktion) übergeben und dienen als Basisinformation (Objektklassen GB, BT, GB-ALT und BT-ALT). Aktuelle Luftbilder, CIR-Luftbilder 2014, TK25-Blattschnitte und Standortskartierungen zum Staatswald werden ebenfalls zur Verfügung gestellt. Eine Teilnahme an bis zu zwei Schulungsterminen (z. T. im Gelände, jeweils ca.4 Stunden) ist im Rahmen der Angebots-Kalkulation zu berücksichtigen. Sollte es nicht möglich sein, Schulungstermine durchzuführen oder der AN die angebotenen Termine nicht wahrnehmen, wird die Position gestrichen.