Durchzuführen ist die Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Haushaltsgroßgeräten (ca. 2 400 t/a) gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) aus Münchner Wertstoffhöfen und Sperrmüllabholung. Bei den Haushaltsgroßgeräten handelt es sich um alle üblicherweise in Haushalten oder Kleingewerbebetrieben anfallenden Geräte, wie Wasch- und Spülmaschinen, Wäschetrockner Herde, Mikrowellen etc.
Durchzuführen ist die Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Haushaltsgroßgeräten gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
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