Erweiterung der Kindertagesstätte Siebenstein
Los 2. HOAI Teil 4 Abschnitt 2 § 53 ff Technische Ausrüstung (Elektro- und Fördertechnik) Honorarzone II Leistungsphasen 1-8 in Verbindung mit Anlage 15 – Objektliste An-lagengruppe 4 bis 7.1.
Erweiterung der Kindertagesstätte – Siebenstein Die Gemeinde Gemünden (Felda) plant für die Jahre 2019/ 2020 die Erweiterung ihrer Kindertagesstätte im Ortsteil Nieder-Gemünden. Die Architektenleistungen wurden im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs zwischenzeitlich vergeben. Die Leistungen „HLS“ und Tragwerksplanung werden in parallelen Verfahren ausgeschrieben. Die Kindertagesstätte stammt aus dem Jahr 1977 und wurde in den Jahren 1991 und 1995 erweitert. Im Jahr 2004 erfolgte auf Grund eines Wasserschadens in großen Teilen der Kindertagesstätte eine Erneuerung der Fußbodenheizung mit Heizungsanlage. Als letzte Baumaßnahme wurde durch einen Umbau im Bestand im Jahr 2010 eine Krippengruppe geschaffen. Es ist geplant die Kindertagestätte um einen zweigeschossigen Anbau zu erweitern. Im Erdgeschoss des Anbaus ist u. a. eine neue Küche mit Speiseraum und ein Mehrzweckraum geplant, während im Obergeschoss 2 neue Krippengruppen geplant sind. Neben der Erweiterung der Kindertagestätte, die durch einen Aufzug behindertengerecht zu erschließen ist, ist auch eine Neukonzeption mit Sanierung des Bestandes durch Umnutzung vorhandener Räumlichkeiten geplant. Durch die Erweiterung vergrößert sich die Nutzfläche der Kindertagesstätte um ca. 735 qm auf insgesamt ca. 1 343 qm. Die sanitären Einrichtungen, die Küche mit Lagerräumen sowie die Heizungs- und Elektroinstallationen sind den neuen technischen Anforderungen anzupassen. Die Räumlichkeiten sind netzwerkfähig auszustatten. Die Stromversorgung der Kindertagesstätte mittels regenerativer Energien ist in wirtschaftlicher und energetischer Hinsicht zu prüfen, z. B die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Kindertagesstätte bzw. der benachbarten Mehrzweckhalle. In allen Fällen ist § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu beachten. Die geschätzten Baukosten laut Realisierungswettbewerb betragen ca. 140 000 EUR netto für die Anlagengruppen 4 bis 7.1. Die Gesamtkosten betragen gemäß einer Kostenschätzung rd. 2,6 Mio. EUR. Die Baumaßnahme wird aus Bundes- und Landesmitteln finanziert. Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen das Los 2: Technische Ausrüstung gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. (Elektro- und Fördertechnik). Leistungsphasen 1-8. Eine stufenweise Beauftragung bis LP 3 behält sich der Auftraggeber vor. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Besondere Leistungen behält sich der Auftraggeber je nach Bedarf vor. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.