Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los oder beide Lose abgegeben werden.
Los 1: Rhein-Maas Klinikum GmbH
Im Rahmen von Los 1 werden die betriebsärztlichen Leistungen (Abschnitt C. 1 der Leistungsbeschreibung) für die Rhein-Maas Klinikum GmbH vergeben. Die Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Leistungen in den Bereichen Brandschutz, Gefahrstoffe und Abfall sind als Optionen vorgesehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht.
Los 2: RMK-Service GmbH
Im Rahmen von Los 2 werden die betriebsärztlichen Leistungen (Abschnitt C. 1 der Leistungsbeschreibung) für die RMK-Service GmbH vergeben. Die Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Leistungen in den Bereichen Brandschutz, Gefahrstoffe und Abfall sind als Optionen vorgesehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss grundsätzlich eine fachkundige Vertretung benannt werden. Gleiches gilt für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose ist eine Mehrfachnennung des Betriebsarztes sowie dessen Vertretung uneingeschränkt möglich. Gleiches gilt für die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen lediglich als Option vorgesehen sind.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung sowie Leistungen des
Arbeitsschutzes auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV
Vorschrift 2 in der aktuellen Fassung als Betriebsarzt sowie als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Weiterhin ist Gegenstand der
Ausschreibung die Beratung zum Brandschutz, zum Umgang mit Gefahrstoffen und zur Abfallentsorgung unter Einhaltung der
einschlägigen Vorschriften und Normen.
Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und bei der
Unfallverhütung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in der jeweils gültigen Fassung zu unterstützen. Es sind sämtliche
arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Leistungen als Betriebsarzt sowie als Fachkraft für Arbeitssicherheit im
Sinne des ASiG sowie der DGUV Vorschrift 2 und sonstiger anderer Rechtsverordnungen zu erbringen. Die Gesamtbetreuung
umfasst die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung nach Anlage 2, Abschnitt 1 der DGUV Vorschrift 2
sowie Beratungsleistungen zum Brandschutz, zum Umgang mit Gefahrstoffen und zur Abfallentsorgung. Auf die optionalen
Leistungen in beiden Losen wird ausdrücklich hingewiesen.
Ab dem 01.08.2021 müssen für die Rhein-Maas Klinikum GmbH die nachfolgend benannten Teilleistungen sichergestellt
werden:
- Betriebsarzt (Arbeitsmedizin) gem. § 3 ASiG
- Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. § 6 ASiG (optional)
- Brandschutz, Gefahrstoffe, Abfall (optional)
Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin. Nur in Absprache mit der Auftraggeberin können Leistungen auch in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erbracht werden. Der vom Auftragnehmer vorgesehene Betriebsarzt/Fachkraft für Arbeitssicherheit hat mindestens einen festen Tag/pro Kalenderwoche in den Räumlichkeiten zu sein, um die Planbarkeit entsprechender Maßnahmen gewährleisten zu können. In Abstimmung mit dem Auftragnehmer wird die Auftraggeberin hierzu einen Tag festlegen.
Tätigkeiten, wie z.B. die Vor- und Nachbearbeitung von Begehungen, Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses oder Workshops können ortsungebunden erbracht werden.
In dem Leistungsumfang integriert sind sämtliche Vor- und Nacharbeiten sowie Reisetätigkeiten zur Leistungserbringung. Diese werden nicht gesondert vergütet. Zu diesen Leistungen gehören insbesondere:
- Vorbereitungs- und Nacharbeiten für z.B. Arbeitsplatzbegehungen, Vorsorgen gem. ArbMedVV und die Teilnahme an Ausschüssen und Fachprojekten
- Geräteauf- und -abbau
- Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten, insb. bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen
- Protokollierungen
- Erstellen und Versand von Vorsorgebescheinigungen und ärztlichen Bescheinigungen im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgen
- Aktenführung
- Postversand
- Fort- und Weiterbildung des Personals des Auftragnehmers
- Reisekosten/Reisezeiten
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung sowie Leistungen des
Arbeitsschutzes auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV
Vorschrift 2 in der aktuellen Fassung als Betriebsarzt sowie als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Weiterhin ist Gegenstand der
Ausschreibung die Beratung zum Brandschutz, zum Umgang mit Gefahrstoffen und zur Abfallentsorgung unter Einhaltung der
einschlägigen Vorschriften und Normen.
Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und bei der
Unfallverhütung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in der jeweils gültigen Fassung zu unterstützen. Es sind sämtliche
arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Leistungen als Betriebsarzt sowie als Fachkraft für Arbeitssicherheit im
Sinne des ASiG sowie der DGUV Vorschrift 2 und sonstiger anderer Rechtsverordnungen zu erbringen. Die Gesamtbetreuung
umfasst die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung nach Anlage 2, Abschnitt 1 der DGUV Vorschrift 2
sowie Beratungsleistungen zum Brandschutz, zum Umgang mit Gefahrstoffen und zur Abfallentsorgung. Auf die optionalen
Leistungen in beiden Losen wird ausdrücklich hingewiesen.
Ab dem 01.08.2021 müssen für die RMK-Service GmbH die nachfolgend benannten Teilleistungen sichergestellt
werden:
- Betriebsarzt (Arbeitsmedizin) gem. § 3 ASiG
- Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. § 6 ASiG (optional)
- Brandschutz, Gefahrstoffe, Abfall (optional)
Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin. Nur in Absprache mit der Auftraggeberin können Leistungen auch in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erbracht werden. Der vom Auftragnehmer vorgesehene Betriebsarzt/Fachkraft für Arbeitssicherheit hat mindestens einen festen Tag/pro Kalenderwoche in den Räumlichkeiten zu sein, um die Planbarkeit entsprechender Maßnahmen gewährleisten zu können. In Abstimmung mit dem Auftragnehmer wird die Auftraggeberin hierzu einen Tag festlegen.
Tätigkeiten, wie z.B. die Vor- und Nachbearbeitung von Begehungen, Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses oder Workshops können ortsungebunden erbracht werden.
In dem Leistungsumfang integriert sind sämtliche Vor- und Nacharbeiten sowie Reisetätigkeiten zur Leistungserbringung. Diese werden nicht gesondert vergütet. Zu diesen Leistungen gehören insbesondere:
- Vorbereitungs- und Nacharbeiten für z.B. Arbeitsplatzbegehungen, Vorsorgen gem. ArbMedVV und die Teilnahme an Ausschüssen und Fachprojekten
- Geräteauf- und -abbau
- Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten, insb. bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen
- Protokollierungen
- Erstellen und Versand von Vorsorgebescheinigungen und ärztlichen Bescheinigungen im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgen
- Aktenführung
- Postversand
- Fort- und Weiterbildung des Personals des Auftragnehmers
- Reisekosten/Reisezeiten